die Deutsche Bahn betrügt mich !


kironon

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Jul 19, 2009
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Hey,
vor kurzem hatte ich eine längere zugfahrt hinter mir.
es gab mehr als eine stunde verspätung und ich wollte eine rückerstattung.
hab mein formular ausgefüllt und dann an der bahnstelle abgegeben, allerdings hat sich die frau dort geweigert mir das geld direkt auszuzahlen... angeblich währe der zug wegen einem ärztlichen notfall verspätet gewesen.
dies ist allerdings eher schwachsinn da der zug mitten in der fahrt einen stromausfall hatte. der zug hat also angehalten und da es einer person im zug nicht grade gut ging haben die dann wo wir sowieso schon am stehen waren noch den krankenwagen gerufen.
die frau an der rezeption liess trotzdem nicht mit sich reden und ich war etwas in eile also bat sie mir an eine erstattung an mein konto zu schicken... sie hatte sich mein formular schon angesehen und hat gemerkt das ich die felder fürs konto nicht ausgefüllt hatte.
somit hat sie mir dann angeboten einen gutschein nach hause zu schicken und sie hat es so rübergebracht das man diesen direkt gegen geld einlösen könnte.
direkt gesagt hat sies mir aber nicht, sie hat mir den gutschein also aufgequatscht und jetzt halte ich diesen verschissenen gutschein in der hand. dieser lässt sich natürlich NICHT gegen geld einlösen und muss innerhalb eines monats benutzt werden.verkaufen kann ich ihn auch nicht da mein name und meine bahncard-nummer eingetragen ist.
abgesehen davon ist die erlassungssumme kleiner als von der bahn versprochen was aber eig egal ist da ich ohnehin keine andere wahl hab als den gutschein verfallen zu lassen. :unsure:

Ich hasse sowas. :slap:
 
Es macht einen grossen Unterschied ob man einen Gutschein gegen Geld erwirbt, oder ob dieser geschentk wurde. Bei einem Gutschein den man kauft hat man viel mehr Rechte. Diesen Gutschein hast du quasi auf Kulanz und Gratis erhalten, für den Gutschein selber hast du ja so gesehen nichts bezahlt.

Eine Pflicht zur Barauszahlung gibt es soweit ich weiss wirklich nicht, aber gegen die extrem kurze Gültigkeit kannst du schon Beschwerde einlegen. Als ich ähnliche Gutscheine bekommen habe waren diese zum Teil bis zu 6 Monate gültig. Eventuell hängt es aber auch vom Wert des Gutscheines ab. Bei mir war es eine Recht hohe Summe wegen einer recht teuren Zugfahrt, und die Verspätung betrug VIEL mehr so dass auch Übernachtung im Hotel usw. nötig waren.
 
Spontan fällt mir dazu folgendes ein:
  1. Fahrkarte unter Nutzung des Gutscheins online erwerben.
  2. Fahrkarte über das Internet stornieren lassen (siehe auch http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/prices/onlineticket/erstattung.shtml ).
  3. Geldeingang abwarten, diabolisch lachen, Globus beäugen, Katze streicheln (nicht notwendigerweise in dieser Reihenfolge).

Ob das funktioniert und erlaubt ist weiß ich allerdings nicht. Im Zweifelsfall also die Punkte 1) und 2) streichen.


PS: Ich hatte bei einigen Textstellen deines Beitrags ein paar Probleme beim Lesen, und es wunderte mich wenn ich da die einzige Person wäre. Etwas mehr Gnade mit den armen, freiwillig helfenden Lesern wäre von überaus selbstloser Freundlichkeit. ;)
 
Christoph.Krn said:
Spontan fällt mir dazu folgendes ein:
  1. Fahrkarte unter Nutzung des Gutscheins online erwerben.
  2. Fahrkarte über das Internet stornieren lassen (siehe auch http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/prices/onlineticket/erstattung.shtml ).
  3. Geldeingang abwarten, diabolisch lachen, Globus beäugen, Katze streicheln (nicht notwendigerweise in dieser Reihenfolge).

Ob das funktioniert und erlaubt ist weiß ich allerdings nicht. Im Zweifelsfall also die Punkte 1) und 2) streichen.

Ähhhhhh... wenn er etwas mit dem Gutschein erwirbt zahlt er ja auch weniger und bekommt auch nur das Gezahlte zurück und nicht die Summe inklusive des Gutscheinwerts oder?
 
Damien said:
Christoph.Krn said:
Spontan fällt mir dazu folgendes ein:
  1. Fahrkarte unter Nutzung des Gutscheins online erwerben.
  2. Fahrkarte über das Internet stornieren lassen (siehe auch http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/prices/onlineticket/erstattung.shtml ).
  3. Geldeingang abwarten, diabolisch lachen, Globus beäugen, Katze streicheln (nicht notwendigerweise in dieser Reihenfolge).

Ob das funktioniert und erlaubt ist weiß ich allerdings nicht. Im Zweifelsfall also die Punkte 1) und 2) streichen.

Ähhhhhh... wenn er etwas mit dem Gutschein erwirbt zahlt er ja auch weniger und bekommt auch nur das Gezahlte zurück und nicht die Summe inklusive des Gutscheinwerts oder?
Unter anderem das weiß ich eben nicht.
 
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