Rechtliche/Technische Fragen zu indizierten Spielen


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Aug 24, 2006
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Also bei ebay und co darf man indizierte Spiele nicht anbieten. Jedoch darf jeder aus dem Ausland bestellen, was er will.

So nun die Fragen: Gesetzt dem Falle, man löst seine Sammlung an N64 Spielen auf und möchte Titel wie Golden Eye und Perfect Dark auch verkaufen. Muss man dann nach Österreich gehen oder ein anderes europäisches Land, welches Videospiele nicht verteufelt? Oder gibt es eine Möglichkeit, es auch hier wieder zu Geld zu machen? Immerhin sind es ja ziemliche Klassiker.

Habe irgendwo gelesen, dass indizierte Medien, nach 25 Jahren erst wieder von der Liste kommen. Stimmt das?

Die Titel wurden ja hier auch eine Weile vertrieben und erst später indiziert. Es wär schade, sie wegzuwerfen bzw einstauben zu lassen, wenn es sicher genug Leute gäbe, die Freude dran hätten.

Wie also sieht das rechtlich aus? Gilt das Verkaufsverbot auch für Privatkäufe?

Danke im Voraus für die Antworten.
 
Also: Indizierte Spiele dürfen nur an Leute ab 18 Jahren verkauft werden, das sie indiziert wurden heißt nicht, das sie in Deutschland nicht verkauft werden dürfen, sondern nur das sie nicht für unter 18 Jährige frei zugänglich gemacht werden dürfen, mann darf sie sogar kaufen, wenn man im geschäft fragt und seinen Ausweiß zeigt, also solange du beim verkaufen der Spiele den Ausweiß von deinem Kunden verlangst um dich zu überzeugen das er 18 oder älter ist, ist alles in butter..
 
Falls du noch nicht alle Games via PN losgeworden bist gibt es ja auch noch die Erdbeere.

Gruß Ahab
 
my devastation said:
Also bei ebay und co darf man indizierte Spiele nicht anbieten
Korrekt. Überall dort wo es vorher keine Alterskontrolle gegeben hat, darf man diese Spiele nicht anbieten.
my devastation said:
Jedoch darf jeder aus dem Ausland bestellen, was er will.
Die Beschränkung bei indizierten Medien liegt beim öffentlichen anbieten, bzw. zugänglich machen an Minderjährige. Ausländer unterliegen ihren landeseigenen Gesetzen, hat dieses diese Beschränkung nicht, dürfen sie anbieten. Für Minderjährige besteht jedoch keine Kauf- oder Besitz-Einschränkung, sie dürfen rechtlich indizierte Spiele besitzen und theoretisch auch kaufen, theoretisch weil es in D niemanden geben dürfte der sie ihnen verkauft.
my devastation said:
Titel wie Golden Eye und Perfect Dark auch verkaufen. Muss man dann nach Österreich gehen oder ein anderes europäisches Land, welches Videospiele nicht verteufelt?
Soweit ich weiss gilt deutsches Recht auch für Deutsche, die im Ausland sind. Also Vorsicht wer meint sowas auf ausländischen Plattformen anzubieten.
my devastation said:
Oder gibt es eine Möglichkeit, es auch hier wieder zu Geld zu machen?
Natürlich, Du kannst sie überall dort anbieten wo Du wo jugendliche keinen Zugriff zu haben.
Das schränkt leider die Möglichkeiten des anbietens stark ein, weil es unsere Händler versäumt haben in jedem Spielegeschäft eine ab 18 Ecke einzurichten. Daran sind ein wenig auch die Käufer schuld, die nie danach gefragt haben was es sonst noch unter der Ladentheke gibt.
my devastation said:
Habe irgendwo gelesen, dass indizierte Medien, nach 25 Jahren erst wieder von der Liste kommen. Stimmt das?

Jetzt ja, früher nein, für Deinen Einzelfall kommt es drauf an, wann die Spiele auf dem Index gelandet sind.
Das Gesetz hat sich vor einiger Zeit geändert. Alte Spiele fallen unter die alte Regelung, neue unter die neue, es kommt auf den Stichtag drauf an.

Aber genau genommen stimmt Deine Aussage nicht ganz, denn Du hast das Wort "automatisch" vergessen. Nach 25 Jahren fliegen die aus dem Index und müssten dann neu zur Indizierung beantragt werden. Aber auch das Gegenteil wäre rechtlich möglich, der Hersteller könnte bereits vorher einen Antrag auf Entfernung bzw. Neu-Prüfung stellen, wenn die Gründe für die Indizierung nicht mehr tragbar sind kann so ein Spiel auch vor Ablauf der 25 Jahre vom Index verschwinden. Das Problem, es kostet Geld, das wohl kaum ein Hersteller dafür ausgeben wird.
my devastation said:
Gilt das Verkaufsverbot auch für Privatkäufe?
Es gab nie ein Verkaufsverbot für indizierte Spiele. Jeder Erwachsene durfte schon immer indizierte Spiele kaufen, besitzen und verkaufen. Nur halt nicht an Kinder und Jugendliche.
Die Thematik ist relativ komplex, man muss sich leider einlesen um dort nur ein wenig durchzublicken. So werden zb gerne die "eingezogenen" Spiele mit den indizierten in einen Topf geworfen, dabei ist das wieder eine andere Baustelle.

http://de.wikipedia.org/wiki/BPjS
 
Weia, okay. Also danke erstmal für die Informationen.
Was ich nun weiß: Privat darf ichs problemlos gegen Altersnachweis verkaufen. Von diesem Auktionshaus (Erdbeere) hab ich bisher nie was gehört und ich weiß nicht, wie vertrauenswürdig sowas ist.

Mal sehen, wie ich die Sache angehe. Kann ja wohl kaum durch die Straßen gehen und Leute anquatschen und nach dem Ausweis fragen :lol:
 
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