Copyright von Games / Roms / ...


docno said:
Als mich jemand fotografierte, durfte er mir hinterher einen ausgedehnten Urlaub in Amsterdam finanzieren. Schonmal was von Persönlichkeitsrecht gehört??

Sicher, das nennt sich in diesem Falle "Recht am eigenen Bild". Geregelt ist das hier, und dort wird nur die Veröffentlichung verboten. Die Herstellung ist nur in besonderen Fällen verboten (siehe hier).
 
Aber auch im Falle eines Autors der sein Werk ins Internet stellt und somit der Öffentlichkeit zugänglich macht, bedeutet das nicht, dass ich mir das auch kopieren darf wie ich lustig bin. Das hängt nunmal davon ab in wie fern der Autor das erlaubt oder duldet. Und nur das ansehen einer Internetseite mit einem Spiel drauf ist nicht automatisch Gleichzusetzen mit dem ordentlichen Erwerb einer Lizenz.
genau das meinte ich mit folgendem text
Jedoch ist es mitlerweile nichtmehr möglich zu wissen ob das spiel jetzt auf der seite des urhebers angeboten ist oder ob man auf einer der vielen Seiten gelandet ist wo das Spiel sozusagen ohne das einverständnisses des urhebers angeboten wird.
 
Ich denke docno hat das ganze schon richtig beschrieben.

In der Regel überträgt derjenige, der Flash-Game online stellt dem User ein einfaches Nutzungsrecht.
Das ausschließliche Nutzungsrecht, also die Verwertung, Vervielfältigung etc. liegen nach wie vor beim Rechteinhaber. (Autor, Auftraggeber das Games, ...)
 
Hi Ghanji!

Interessante Frage. Ich bin kein Rechtsanwalt und habe keine Ahnung, wie es rechtlich so aussieht. Allerdings sieht man, dass man beim Thema Copyright im Internet sehr schnell in unsicheres Fahrwasser kommt. Auch gehen die Meinungen und Einstellungen der Nutzer weit auseinander.
Persönlich bin ich der Meinung, dass man Flashspiele mit Spieleroms nicht gleichsetzen kann, da ich kein Flashspiel kenne, für das man Geld zahlen mußte. Ich bin da aber auch kein Experte, vielleicht gibt es sowas.
Die Spiele werden doch meistens frei angeboten und niemand wird geschädigt. Dass das alleine ein Kopieren noch nicht legal macht ist mir bewußt.

Stichwort Doppelmoral: Streng genommen ist schon Dein Avatar problematisch, auch wenn Nuclear Wars uralt ist und es die Firma US Gold nicht mehr gibt... :wink:

Gruß,
Stephan
 
Ghanji said:
Ich denke docno hat das ganze schon richtig beschrieben.

In der Regel überträgt derjenige, der Flash-Game online stellt dem User ein einfaches Nutzungsrecht.
Das ausschließliche Nutzungsrecht, also die Verwertung, Vervielfältigung etc. liegen nach wie vor beim Rechteinhaber. (Autor, Auftraggeber das Games, ...)
Das ausschließliche braucht man als Privatpersohn für eine private Kopie aber nicht.
Man braucht theoretisch garkein nutzungsrecht für eine private Kopie, so ist es nunmal. Wie schonmal gesagt, solange man das ganze nur privat nutzt und nicht veröffentlicht darf man kopieren wie man lustig ist. (einzige ausnahme sind Dinge bei denen das Kopieren gegen andere Gesetze verstößt wie z.B. Geldscheine).
Klaus said:
Falsch, jeder darf Dich fotografieren, er darf die Fotos nur nicht veröffentlichen. Das gleiche gilt für das Kunstwerk vor Deiner Tür. Nur weil jemand da steht und Touris anpöbelt, hat er noch nicht das Recht dazu.
Stimmt, fotografieren darf jeder wie er lustig ist. Du wirst ja auch ich glaube im durchschnitt 7 mal pro Stunde auf Video aufgenommen wenn du durch die Stadt läufst. Ich glaube die Polizei bildet hier aber eine Ausnahme, da sie dich zwingen kann das Foto zu löschen wenn du die Polizei fotografiert hast.
 
Aaalso, ein wenig Ahnung habe ich dann doch.

Zum Fotografieren: Fotografieren darfst Du tatsächlich alles und jeden, solange Du Dich beim Fotografieren auf öffentlichem (oder Deinem eigenen) Grund bewegst und die Fotos nicht veröffentlichst (das darfst Du nur dann, wenn an der Person öffentliches Interesse besteht. So ist das ja auch bei z.B. Papparazzi der Fall. Aber auch diese dürfen natürlich nicht auf Privatgrund eindringen).

Das weiß ich sicher, da ich im Medienrecht ja auch beheimatet bin ;)

Zum Thema Urherberrecht:
Das Urheberrecht sagt nicht aus, dass man etwas nicht vervielfältigen, etc. darf.
Das Urheberrecht ist ein unverkäufliches Recht, es bleibt immer beim Urheber. Auch jedes GPL-Programm hat einen (oder mehrere) Urheber und dieser kann bestimmen, was er für Rechte freigibt, etc.
Er kann z.B. ein Vervielfältigungsrecht verkaufen. Auch an verschiedene Firmen, wenn er möchte. Oder auch zeitlich begrenzt. Was immer er in seinen Verträgen bestimmt.

Von einer Urheberrechtsverletzung spricht man dann, wenn jemand etwas macht, was der Urheber nicht freigegeben hat. Das kann z.B. eine unerlaubte Vervielfältigung auf einer Webseite sein.

Nun zu den Privatkopien:
Hat man etwas legal erworben (auch wenn dies kostenlos ist), dann darf man sich davon Privatkopien anfertigen.
Darunter zählen auch Aufnahmen aus dem Fernsehen (sofern man legal fernsieht, also Kabelanschluß und GEZ zahlt).
Man darf diese auch privat weitergeben, also in einem Freundeskreis.
Man darf allerdings keine Kopie von einer Kopie weitergeben - heißt: Wenn Du Dir z.B. eine CD oder einen Film von einem Freund kopierst, muss dieser das Original besitzen. Auch Filme mit Freunden ansehen ist erlaubt. Es darf aber keine zu Große Menge auf einmal werden und man muss die Freunde persönlich kennen (ein "alle sind herzlich willkommen" wäre bereits eine öffentliche Aufführung, also keine private mehr).

Das ging viele Jahre gut - bis die Tauschbörsen kamen. Da kamen dann Probleme: Der Tausch war rechtlich privat, da man ja direkt von einer privaten Person zu einer anderen getauscht hat. Das Anbieten zum Freien Herunterladen auf Webseiten ohne Einverständnis des Autors war logischerweise immer illegal, das ist ja nicht privat sondern öffentlich.
Um das zu verhindern wurde das Umgehen eines Kopierschutzes generell verboten.
Damit wurden auf einen Schlag (fast) alle Privatkopien von Spielen, CDs, DVDs, etc. illegal und durften so auch nicht mehr in Tauschbörsen getauscht werden.

Nicht-kopiergeschützte DVDs, Spiele, etc. dürfen weiterhin privat kopiert werden.

Und was ist nun "Kopierschutz aushebeln"?
Auch das ist recht genau definiert.
Ein Kopierschutz gilt dann als ausgehebelt, wenn man spezielle Technik oder Software verwenden muss, um eine Kopie zu erstellen, die genau für diesen Zweck entwickelt wurde. Darunter zählen z.B. Cracks oder Programme, die auf eine oder andere Art und Weise den Kopierschutz aushebeln.

Wenn man nun mit einem Standard-PC mit Browser, Downloader oder WGET eine Flash-Datei herunterlädt, ist das kein Umgehen eines Kopierschutzes.
Die Quelle an sich muss aber Legal sein - was heißt, dass die Seite, die diese anbietet, auch das Recht dazu hat.
Wenn die SWF-Datei durch technische Maßnahmen vor dem Herunterladen geschützt ist (kann man ja mit Scripts, etc. machen), dann wäre das umgehen übrigens auch wieder illegal. Aber wenn der Link zur Datei direkt frei zugänglich ist, nicht.

Thema Roms:
Das Auslesen von Roms an sich ist kein Umgehen eines Kopierschutzes (es sei denn, das ROM an sich ist kopiergeschützt, ist z.B. bei der Jamma-Platine von PANG so (verschlüsselt) oder bei einigen späteren SNES oder auch GBA-Spielen (sogar der Earthbound Prototyp am NES war kopiergeschützt). Diesen Schutz darf man nicht umgehen (also die ROMS auch nicht Patchen, damit sie laufen).

In Tauschbörsen sind diese Roms aber trotzdem illegal - denn Privatkopien sind nur von Originalen erlaubt, und man kann ja keine Originalen ROMS in Tauschbörsen anbieten sondern lediglich die Dumps davon... und das sind ja bereits Kopien, und diese dürfen nicht mehr kopiert werden.

Hoffe, ein wenig Licht in den Wust gebracht zu haben :)
 
Da stimme ich ED mal zu, abgesehen von den Tauschbörsen. Diese sind mitnichten Privatkopien, zwar nicht kommerziell, aber auch nicht privat. 'Privat' ist in diesem Fall nur der Familien-/Freundeskreis. Auch eine Party nach dem Motto "Wir treffen uns mit 100 Leuten, bringen alle unsere Original mit, und kopieren fleißig" ist nicht 'privat'.
 
Klaus said:
Da stimme ich ED mal zu, abgesehen von den Tauschbörsen. Diese sind mitnichten Privatkopien, zwar nicht kommerziell, aber auch nicht privat. 'Privat' ist in diesem Fall nur der Familien-/Freundeskreis. Auch eine Party nach dem Motto "Wir treffen uns mit 100 Leuten, bringen alle unsere Original mit, und kopieren fleißig" ist nicht 'privat'.

Ja, das ist so eine rechtliche Grauzone.
Früher war die Definition ähnlich wie "man muss die Person persönlich gut kennen", also nichts mit flüchtiger Bekanntschaft.

Viele Tauschbörsen haben sich aber durch diese "Privatkopien"-Aktion immer wieder am Leben erhalten. Und je nach Richter war das dann gültig oder nicht... ist also so ein Mischmasch.
Durch die Aushebelung des Kopierschutzes haben sie diese Frage aber recht gut geklärt :)
 
Klaus said:
Da stimme ich ED mal zu, abgesehen von den Tauschbörsen. Diese sind mitnichten Privatkopien, zwar nicht kommerziell, aber auch nicht privat. 'Privat' ist in diesem Fall nur der Familien-/Freundeskreis. Auch eine Party nach dem Motto "Wir treffen uns mit 100 Leuten, bringen alle unsere Original mit, und kopieren fleißig" ist nicht 'privat'.
Das hängt immer von der jeweiligen Situation ab. Wenn ich mir damit ein privates p2p Netzwerk aufbaue in das nur eine Hand voll Freunde eingeladen werden ist es auch kopieren im Freundeskreis.
Außerdem kann der Begriff Freundeskreis niemals genau definiert werden. Wie will man definieren ab wann jemand ein Freund ist?
 
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