Hexen Engine


Im WAD-File sind die Spieldateien der alten Doom (?)-Engine gespeichert.
 
Ja, die Shareware-Version würde eigentlich Sinn machen - die SOLL ja gerade auf diese Art vertrieben werden. Würde trotzdem am ehesten auf ein rechtliches Problem tippen. In unserer "IP-Gesellschaft" muß man ja mittlerweile immer mit dem schlimmsten rechnen :roll:
 
Mr. Anderson said:
Achso! -Und warum packen die die wad datei nicht gleich zu hexen dazu?
Weil auch schon die Shareware WAD recht groß ist (kannste dir aus nem belibigen x86 Hexen file im Inet herraushohlen) und die Vollversion noch Copyright hat :D.

Suschman
 
MattGS said:
Ja, die Shareware-Version würde eigentlich Sinn machen - die SOLL ja gerade auf diese Art vertrieben werden. Würde trotzdem am ehesten auf ein rechtliches Problem tippen. In unserer "IP-Gesellschaft" muß man ja mittlerweile immer mit dem schlimmsten rechnen :roll:

Rechtliches Problem? Aber Quake 1 und 2 sowie Doom werden munter geportet was? :lol:
 
Geht leider nicht - ist in Deutschland nicht unter 18 erlaubt, also darf ich das vollständige Spiel nicht anbieten :)

Eine Engine an sich ist nicht verboten :)
 
Ah, Jugendschutz-Faschismus - das ist natürlich auch ein Grund. Kein guter, aber ein Grund :)
 
Warum gibt es kein Gesetz das Maßnahmen die im Endeffekt eh nichts bringen verbietet?

(Kopierschutz, Zensuren, ...)

SCNR
 
Hehe

Wenn man bedenkt, das noch etliche "brutale pixelmörder" spiele für den C64 auf dem Index sind (Atari VCS auch ?)... Irgendwann mach ich mir mal den Spass und reich nen Antrag zur erneuten Begutachtung zwecks Herrausname aus dem Index ein :).
 
He, ich dachte immer, NK wäre NightKnight, woher kenn ich denn den Namen (ist das überhaupt n Dev?)
 
Suschman said:
Irgendwann mach ich mir mal den Spass und reich nen Antrag zur erneuten Begutachtung zwecks Herrausname aus dem Index ein :).

Warum nicht? In den letzten Jahren wurden einige 8-Bit-Spiele wieder vom Index genommen... 1942, Commando, Green Beret... es braucht halt nur jemanden, der den Antrag stellt und Zeit, Geld und Nerven genug hat, um sich mit den Behörden rumzuschlagen.
 
PaulBearer said:
Suschman said:
Irgendwann mach ich mir mal den Spass und reich nen Antrag zur erneuten Begutachtung zwecks Herrausname aus dem Index ein :).

Warum nicht? In den letzten Jahren wurden einige 8-Bit-Spiele wieder vom Index genommen... 1942, Commando, Green Beret... es braucht halt nur jemanden, der den Antrag stellt und Zeit, Geld und Nerven genug hat, um sich mit den Behörden rumzuschlagen.

Das bringts ja auch nicht - selbst wenn die Dinger vom Index sind, dürfen sie wegen der fehlenden USK-Einstufung nur an Personen ab 18 verkauft werden. Und da versteh nochmal einer unsere Politiker, die die Jugendschutzmaßnahmen nochmal verschärfen wollen... :roll:
Übrigens hat Nintendo mittlerweile einige ihrer Klassiker von der USK nachträglich bewerten lassen.
Aber im Prinzip würde mich das mit dem Antrag auch interessieren: Kann ich auch als Privatperson so einen Antrag stellen? Und wenn ja, wie gehe ich vor?
 
Mr. Anderson said:
Rechtliches Problem? Aber Quake 1 und 2 sowie Doom werden munter geportet was? :lol:
Da da keine Urheberrechte mit verletzt werden ist das ja auch überhaupt kein Problem-
 
Satan Claus said:
Aber im Prinzip würde mich das mit dem Antrag auch interessieren: Kann ich auch als Privatperson so einen Antrag stellen? Und wenn ja, wie gehe ich vor?

Ich denke schon, daß du das könntest... aber was bringts? Die Rechte am Spiel hat immer noch ein anderer, der das Spiel vielleicht gar nicht mehr in Deutschland veröffentlichen will. Wenn ja, muß er immer noch eine Neuprüfung bei der USK bezahlen (ist auch nicht umsonst), damit er eine Freigabe kriegt. Und Gutachter solltest du auch haben, also Anwälte oder Wissenschaftler, die sich mit der Materie auskennen und die bestätigen, daß das Spiel nicht mehr jugendgefährdend ist. Also, wenn du mal im Lotto gewinnst, nur zu... 8)
 
SirDzstic said:
Mr. Anderson said:
Rechtliches Problem? Aber Quake 1 und 2 sowie Doom werden munter geportet was? :lol:
Da da keine Urheberrechte mit verletzt werden ist das ja auch überhaupt kein Problem-

Sicher nicht? :twisted:

So einen Port müsste doch auch ID genehmigen oder nicht? Naja wie auch immer ich denke das wird sowieso nicht beachtet und unter "peanuts" abgestempelt :)
 
Die Quake1- Und Quake2-Engines (und seit kurzem auch Quake3) sind Opensource.
 
So einen Port müsste doch auch ID genehmigen oder nicht? Naja wie auch immer ich denke das wird sowieso nicht beachtet und unter "peanuts" abgestempelt :)

So weit ich weiß, läuft man Gefahr, seine Rechte an etwas zu verlieren, wenn man sie nicht verteidigt (das Urheberrecht natürlich nicht, aber möglicherweise die Vervielfältigungsrechte etc), deshalb dürfte sowas nie als "Peanuts" abgestempelt werden.

Darüber hinaus sind die genannten Engines ja mittlerweile von id-Software genehmigterweise Freie Software, wie bereits gesagt wurde :)
 
Da ich mit dem Thema "rechtliche Probleme" angefangen habe - im Regelfall bezieht sich das (bei id Software zumindest) nicht auf die Engine, sondern auf die Spieldaten. Die Engine ist GPL, aber die Level/Grafik/Musikdaten sind weiterhin Copyrightgeschützt. Shareware- oder Demoversionen dürfen normalerweise hemmungslos kopiert/portiert werden.
 
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