Anzeige erstatten?


kironon

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Jul 19, 2009
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Folgender Fall:
wie an den meisten gymnasien gibts bei uns am ende der schulzeit einen abiball...
bei uns betragen die kosten hierbei 90€ pro person... ja es ist ein etwas sehr hoher betrag
Unglücklicherweise besteht meine stufe aus zu vielen idioten die sich unbedingt für die teure variante entscheiden mussten
(für die wahl des standortes gabs ne abstimmung)
es handelt sich bei dem standort um ein viel zu grosses schiff mit einer viel zu grossen menge an essen und getränken von denen man für die 90 tacken so viel nehmen kann wie man will(jedenfalls eine bestimmte zeit lang)...
die organisatoren haben hierbei kaum eine fehlkalkulation ausgelassen.

Jedenfalls musste ich ungefähr im märz feststellen das ich nicht zum abiball gehen kann, da ich mich am tag des abiballs planmäßig woanders befinden werde... als es für mich dann sicher feststand die veranstaltung nicht besuchen zu können, habe ich die person die für das geld verantwortlich ist, ende märz angeschrieben und diese hat auch geantwortet.
nach kurzer diskussion hat er geschrieben, das er mal schauen müsste ob das denn ging.
ein paar tage später war ich bei jemandem eingeladen und zufälligerweise war der selbst ernannte schatzmeister auch da.
als ich ihn persönlich auf die angelegenheit angesprochen hatte, verlief das gespräch eher ruhig und er versuchte mir klar zu machen das die rückgabe des von mir bezahlten geldes kein zu grosses problem darstellen sollte und dass er sich drum kümmert.

dann passierte eine weile überhaupt nichts mehr und mitte mai beschloss ich ihn wieder mal an zu schreiben.
nachdem ich von ihm tagelang ignoriert wurde, beschloss ich ihn anzusimsen nachdem ich mir seine nummer besorgt hatte..
ein paar tage später kam daraufhin dann doch noch die antwort das er sich um die ganze angelegenheit kümmert.

Parallel zur ganzen angelegenheit hatte und habe ich mit einem freund von mir kontakt der dasselbe problem hat wie ich... das problem vom schatzmeister ignoriert zu werden hatte er auch oft... da er eher kurzfristig versucht hat das geld zurück zu bekommen, hat er allerdings auch schon eine antwort erhalten indem ihm erklärt wird warum er nicht mehr absagen könnte... hierbei wurde inzwischen auch so argumentiert, dass das geld ja bereits an den schiffsinhaber usw bezahlt wurde, weshalb eine absage nicht mehr möglich ist.
Als ich in diskussionen verwickelt war, wurde mir dieses argument nie entgegengebracht.
vielmehr wurde bei mir argumentiert das nur leute, die das jahr nicht bestehen würden die möglichkeit hätten das geld zurück zu erhalten. es ist also davon auszugehen das, als ich mein geld zurück verlangt habe, noch lange keine zahlung an die schiffsinhaber usw stattgefunden hat.
In ein paar tagen werden unsere noten bekannt gegeben, hierbei wird sich auch das abikomitee noch mal zu wort melden.

Dieser ellenlange text den ihr hier vielleicht gelesen habt ist im prinzip nur die kurzfassung.
als ich andere leute des abikomitees kontaktiert hatte, wurden mir je nach person, verschiedenes über die rückgabe des geldes erzählt... jedenfalls ist es nicht aus zu schliessen das sich der schatzmeister weigert das geld wieder raus zu rücken und ich denke darüber nach anzeige zu erstatten... wenn ich mich mit meinem freund zusammensetze, würde vielleicht sogar eine sammelklage daraus...
wie würdet ihr das alles beurteilen und haltet ihr rechtliche schritte für sinnvoll?
wenn ihr fragen zu dem fall habt, nur zu :)
 
Ich habe den Text nur überflogen, aber grundsätzlich gehe ich nicht davon aus, dass Du das Geld wiederbekommst.
Es handelt sich ja eigentlich um eine verbindliche Zusage, oder? Zumal Du ja eingewilligt hast (durch Zahlung des Geldes), dass Du teilnehmen wirst.

Mutmaßlich würde ich es unter "Lehrgeld" verbuchen und mich leise ärgern. Eine Anzeige bringt ja nichts, wenn Du keinen Rechtsstreit riskieren willst. (Dafür hättest Du dann sicherlich kein Geld, wenn die 90€ schon so wehtun...)

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.
 
naja inwiefern ist eine zusage denn verbindlich?
vertraglich(in sinne von einem schriftlichen vertrag) wurde nichts geregelt und es wurde so dargestellt als ob eine rückgabe noch möglich wäre wenn man früh genug absagt.

das mit den sammelklagen wusst ich nicht, danke dafür ;)
 
kironon said:
naja inwiefern ist eine zusage denn verbindlich?
vertraglich(in sinne von einem schriftlichen vertrag) wurde nichts geregelt und es wurde so dargestellt als ob eine rückgabe noch möglich wäre wenn man früh genug absagt.

das mit den sammelklagen wusst ich nicht, danke dafür ;)
Nunja: Alles ist erstmal verbindlich. Man bietet dir eine Party und du stimmst durch Zahlung des Geldes zu. Damit ist die Sache rechtlich erst einmal in trockenen Tüchern. Rückgaberechte gibt es ja nur bei speziellen Situationen (Kauf übers Internet, etc.) ... Deshalb: Wenn es dumm läuft, dann bist du halt der Doofe.

Habt ihr denn einen Flyer oder so etwas bekommen? Man zahlt doch keine 90€, ohne dass man sich da mal Details geben lässt?
 
Screeny said:
kironon said:
naja inwiefern ist eine zusage denn verbindlich?
vertraglich(in sinne von einem schriftlichen vertrag) wurde nichts geregelt und es wurde so dargestellt als ob eine rückgabe noch möglich wäre wenn man früh genug absagt.

das mit den sammelklagen wusst ich nicht, danke dafür ;)
Nunja: Alles ist erstmal verbindlich. Man bietet dir eine Party und du stimmst durch Zahlung des Geldes zu. Damit ist die Sache rechtlich erst einmal in trockenen Tüchern. Rückgaberechte gibt es ja nur bei speziellen Situationen (Kauf übers Internet, etc.) ... Deshalb: Wenn es dumm läuft, dann bist du halt der Doofe.

Habt ihr denn einen Flyer oder so etwas bekommen? Man zahlt doch keine 90€, ohne dass man sich da mal Details geben lässt?

Verträge sind innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zu stornieren, danach mit Angabe von Gründen,
bei mündlichen Absprachen wird das ähnlich aussehen, aber da fragt man am Besten einfach einen Juristen.
Es gibt auch Juraforen, in denen man solche Fragen stellen kann und Antworten bekommt, welche nicht auf Vermutungen
oder auf gesundem Menschenverstand, sondern auf der aktuellen Rechtslage beruhen. ;)

Da er keine Leistung bekommen hat und sich wirklich früh genug um die Rückerstattung gekümmert hat, könnte er durchaus im Recht sein, wer weiß.
 
Klumpen said:
Screeny said:
kironon said:
naja inwiefern ist eine zusage denn verbindlich?
vertraglich(in sinne von einem schriftlichen vertrag) wurde nichts geregelt und es wurde so dargestellt als ob eine rückgabe noch möglich wäre wenn man früh genug absagt.

das mit den sammelklagen wusst ich nicht, danke dafür ;)
Nunja: Alles ist erstmal verbindlich. Man bietet dir eine Party und du stimmst durch Zahlung des Geldes zu. Damit ist die Sache rechtlich erst einmal in trockenen Tüchern. Rückgaberechte gibt es ja nur bei speziellen Situationen (Kauf übers Internet, etc.) ... Deshalb: Wenn es dumm läuft, dann bist du halt der Doofe.

Habt ihr denn einen Flyer oder so etwas bekommen? Man zahlt doch keine 90€, ohne dass man sich da mal Details geben lässt?

Verträge sind innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zu stornieren, danach mit Angabe von Gründen,
bei mündlichen Absprachen wird das ähnlich aussehen, aber da fragt man am Besten einfach einen Juristen.
Es gibt auch Juraforen, in denen man solche Fragen stellen kann und Antworten bekommt, welche nicht auf Vermutungen
oder auf gesundem Menschenverstand, sondern auf der aktuellen Rechtslage beruhen. ;)

Da er keine Leistung bekommen hat und sich wirklich früh genug um die Rückerstattung gekümmert hat, könnte er durchaus im Recht sein, wer weiß.
Dies gilt NUR für Käufen zwischen Privatleuten und Geschäftsleuten. Bei Privat <> Privat gibt es keinen Widerruf.
 
Screeny said:
kironon said:
naja inwiefern ist eine zusage denn verbindlich?
vertraglich(in sinne von einem schriftlichen vertrag) wurde nichts geregelt und es wurde so dargestellt als ob eine rückgabe noch möglich wäre wenn man früh genug absagt.

das mit den sammelklagen wusst ich nicht, danke dafür ;)
Nunja: Alles ist erstmal verbindlich. Man bietet dir eine Party und du stimmst durch Zahlung des Geldes zu. Damit ist die Sache rechtlich erst einmal in trockenen Tüchern. Rückgaberechte gibt es ja nur bei speziellen Situationen (Kauf übers Internet, etc.) ... Deshalb: Wenn es dumm läuft, dann bist du halt der Doofe.

Habt ihr denn einen Flyer oder so etwas bekommen? Man zahlt doch keine 90€, ohne dass man sich da mal Details geben lässt?
90€... pro person
naja ein sicheres rückgaberecht scheint es hier auch zu geben...
jedenfalls wurde leuten die das jahr nicht bestehen zugesichert ihr geld zurück zu erhalten...
die logische konsequenz wäre also doch eigentlich das für absager geld zurückgelegt wird?

Klumpen said:
Screeny said:
kironon said:
naja inwiefern ist eine zusage denn verbindlich?
vertraglich(in sinne von einem schriftlichen vertrag) wurde nichts geregelt und es wurde so dargestellt als ob eine rückgabe noch möglich wäre wenn man früh genug absagt.

das mit den sammelklagen wusst ich nicht, danke dafür ;)
Nunja: Alles ist erstmal verbindlich. Man bietet dir eine Party und du stimmst durch Zahlung des Geldes zu. Damit ist die Sache rechtlich erst einmal in trockenen Tüchern. Rückgaberechte gibt es ja nur bei speziellen Situationen (Kauf übers Internet, etc.) ... Deshalb: Wenn es dumm läuft, dann bist du halt der Doofe.

Habt ihr denn einen Flyer oder so etwas bekommen? Man zahlt doch keine 90€, ohne dass man sich da mal Details geben lässt?

Verträge sind innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zu stornieren, danach mit Angabe von Gründen,
bei mündlichen Absprachen wird das ähnlich aussehen, aber da fragt man am Besten einfach einen Juristen.
Es gibt auch Juraforen, in denen man solche Fragen stellen kann und Antworten bekommt, welche nicht auf Vermutungen
oder auf gesundem Menschenverstand, sondern auf der aktuellen Rechtslage beruhen. ;)

Da er keine Leistung bekommen hat und sich wirklich früh genug um die Rückerstattung gekümmert hat, könnte er durchaus im Recht sein, wer weiß.
werd mir mal ein juraforum suchen, danke für den tipp :)
 
jedenfalls wurde leuten die das jahr nicht bestehen zugesichert ihr geld zurück zu erhalten...

Nuja, wie ich schon sagte: Privat zu Privat = Bindend. Und wenn dies die Konditionen sind, dann kann man da nicht viel machen.
Du kannst aber schon einmal Vorarbeit für den Juristen leisten und einen Brief an den Schatzmeister aufsetzen, in welchem Du ihn zur Rückzahlung innerhalb einer exakten Frist (NICHT "in 14 Tagen", sondern "bis zum XX.06.2013") aufforderst. Die Frist sollte gerecht sein (ich würde 10 Tage nehmen) und damit ist der Weg für weitere lustige juristische Sachen frei.

Erfolgsaussichten kann ich Dir nicht prognostizieren, kann natürlich auch sein, dass Du das Geld nicht wieder siehst.
 
@Screeny: Er hat aber keinen Warenkauf getätigt.
Ich weiß nicht, ob solche Schatzmeistergeschichten zu einer Treuhanddienstleistung,
zu einem Botengang oder was weiß ich gezählt werden und ob er noch als Privatperson betrachtet wird,
wenn er im Namen einer größeren Gruppe handelt.

Das Ergebnis bei der juristischen Beratung würde mich interessieren,
da vieles da ja auch recht willkürlich geregelt ist und für Außenstehende (Nichtjuristen) wie mich oft schwer nachzuvollziehen ist.
 
Klumpen said:
@Screeny: Er hat aber keinen Warenkauf getätigt.
Ich weiß nicht, ob solche Schatzmeistergeschichten zu einer Treuhanddienstleistung,
zu einem Botengang oder was weiß ich gezählt werden und ob er noch als Privatperson betrachtet wird,
wenn er im Namen einer größeren Gruppe handelt.

Das Ergebnis bei der juristischen Beratung würde mich interessieren,
da vieles da ja auch recht willkürlich geregelt ist und für außenstehende wie mich oft schwer nachzuvollziehen ist.
Das ist latte. http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Widerruf.html
Widerruf unter Privatpersonen is nich. Im Normalfall :D Der Schatzmeister wird nur den "Titel" haben, er wird nicht freigestellt sein. Oder läuft das ganze über einen Förderverein?
 
Screeny said:
Das ist latte. http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Legenden/Widerruf.html
Widerruf unter Privatpersonen is nich. Im Normalfall :D Der Schatzmeister wird nur den "Titel" haben, er wird nicht freigestellt sein. Oder läuft das ganze über einen Förderverein?
Wenn ich das in Kombination mit dem Eingangsbeitrag lese,
bin ich reichlich froh, die Abifahrt, die Abiparty und den Abiball mit meiner dämlichen Bonzenklasse nie auch nur in Erwägung gezogen zu haben,
die haben nämlich auch so etwas dekadentes und doch todlangweiliges für über 70€ organisiert.
 
bonzenklasse - der begriff triffts perfekt :confused:??
naja noch ist nicht gesagt ob die das geld für absager freiwillig rausrücken... man darf noch hoffen
 
Wieso wegen sowas eine Anzeige erstatten? Wäre mir das früher passiert, hätte ich dem Typen aufgelauert, ihn am Kragen gepackt und eindringlich darauf hingewiesen, dass er mir schleunigst meine Kohle zurückzugeben hat, da ich eben gar nicht teilnehmen kann an seiner Kack-Party. Wo ist das Problem? Da macht man sich nur lächerlich, wenn man bei solchen Lapalien mit Anzeigen droht. *lol*
 
Klumpen said:
Verträge sind innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zu stornieren, danach mit Angabe von Gründen,

Wo kommt die rechtliche Grundlage dafür her?

Ich kenne es bisher so, dass ein Vertrag ein Vertrag ist. Ob per Unterschrift oder per Handschlag oder sonstiger Handlung die eine Zustimmung ausdrückt, das alles ist verbindlich.

Die 2 Wochen könnten aus dem Fernabsatzgesetz kommen und sind begründet durch die Tatsache das der Käufer sich bei Fernkauf keinen Eindruck von der Ware machen kann, daher wird ihm das Recht zugestanden die Sache zu befingern und innerhalb der 2 Wochen zurück zu schicken. Das gilt jedoch wie hier schon angedeutet nur bei einem gewerblichen Händler.

Wie das hier geschildert wurde sehe ich schwarz, es gibt anscheinend keine vorher festgelegten Rücktrittsklauseln. Wenn die Sache mit den Sitzenbleibern unter Zeugen gesagt wurde, dann kann man das als verbindlichen Vertragsgegenstand betrachten. Wobei sich mir die Frage auftut wer das fehlende Geld dann bezahlt. Die Frage steht auch für so einen Rücktritt im Raum. Die besten Chancen würde ich sehen wenn er versucht seinen Platz auf der Feier zu verkaufen. ;)
 
Ich bin kein Jusrist, aber ich arbeite seit über 20 Jahren im Handel.

Ich denke mal nicht dass ein Rücktritt hier möglich ist, und zwar weil:

Von deinem Geld wird Essen usw. für eine Gruppe besorgt. Die scheinbar recht hohen Kosten wären mit weniger Teilnehmern aber eventuell noch höher. Der Anbieter plant mit dem Geld dass ihm zur Verfügung steht und bestellt Essen usw. vor welches er sobald es da am Buffet steht wohl auch nicht mehr zurückgeben kann, oder seine Rabatte sind geringer wenn Leute und somit Kaufmenge abspringen... Das Schiff wurde ja schon bezahlt und soll auch genutzt werden. Wenn ich ein Fluigticket habe aber keine Reiserücktrittsversicherung sieht es ja meist auch Mau aus...

Solange du der Einzige bist kann es sein dass du das Geld aus Kulanz vielleicht bekommst, um so mehr es sind desto schlechter sieht es aus.

Allerdings sind das auch nur Mutmaßung, denn IRGENDEINER bei euch muss ja mehr Infos dazu haben und in den AGBs steht dann auch ob und wie (oder warum nicht) Rücktritt noch möglich ist. Die Zwei Wochen kommen in der Tat aus dem Internet-Handel und greifen auch NICHT bei Angeboten oder Waren die auf eure Bestellung (in diesem Fall vielleicht ein Essen) speziell zugeschnitten wurden. Quasi wie Klamotten die man bei einem Schneider aus Maß ordert, da ist Rücknahme auch ausgeschlossen solange kein Fehler das Schneiders vorliegt denn es wäre ja auch deine Maße zugeschnitten und nur schwer zu verkaufen. Ihr habt es dann bestellt und er liefert es...

Von einer Anzeige wegen 90 Euro ist wegen der Summe und den auf Verdacht geringen Erfolgchancen abzuraten.
 
-- Di Jun 11, 2013 20:03 --
kironon said:
naja inwiefern ist eine zusage denn verbindlich?
vertraglich(in sinne von einem schriftlichen vertrag) wurde nichts geregelt und es wurde so dargestellt als ob eine rückgabe noch möglich wäre wenn man früh genug absagt.

das mit den sammelklagen wusst ich nicht, danke dafür ;)
Auch mündliche Zusagen sind ein Vertrag und verbindlich und können nur unter bestimmten (vereinbarten oder gesetzlichen) Bedingungen gekündigt werden.
Falls es nichts schriftliches gibt ist allerdings ein Beweisproblem. Nur manche Verträge kann man nur schriftlich schließen (z.B. Grundstück kaufen, Heiraten).

Daher: Zusagen nur machen wenn man den anderen vertraut oder das finanzielle Risiko tragen kann. Sonst schriftlich. Das machen z.B. Banken mit uns Kunden ja auch: 100 Seiten Kleingedrucktes und am Schluß muß man noch unterschreiben dass man es gelesen hat.
... und in den AGBs steht dann auch ...
Gibt es überhaupt einen Prospekt, einen Vertrag oder AGBen, eine Quittung? Wenn nicht, gilt einfach das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Da gibt es genaue Regeln zur Vertragskündigung (das ist es nämlich wenn jemand Geld zurückverlangt). Bei so kleinen Beträgen können die Anwalts- und Gerichtskosten höher sein als was man bekommen könnte. Vor allem wenn man den Prozess sogar verliert oder nicht 100% "Recht bekommt" (das gibt es tatsächlich).

Außerdem ist mir eines bei dem Fall überhaupt nicht klar wer der "Geldeinsammler" eigentlich ist. Ist das der offizielle Veranstalter des Events (also eine Firma) oder einer der Mitschüler der das (mit-)organisiert? Davon hängt nämlich auch vieles ab.
Von einer Anzeige wegen 90 Euro ist wegen der Summe und den auf Verdacht geringen Erfolgchancen abzuraten.
Ja, sehe ich auch so.
Zu bedenken ist auch: Anzeige ist etwas anderes als Vertrag kündigen. Ersteres ist Strafrecht, letzteres ist Zivilrecht. Anzeige bei der Polizei heißt man unterstellt den Veranstaltern Betrug (Unfähigkeit ist noch kein Betrug) oder sowas. Oder er bedroht den Teilnehmer z.B. mit einem Messer. Das muß man aber auch glaubhaft machen oder beweisen können, sonst wird das ein Bummerang. Wenn ich so über die Meldungen über Gerichtsverfahren die ich irgendwann in der Zeitung gelesen habe, ist es auch strafbar jemanden einfach mal so anzuzeigen um ihn zu einer Handlung - also Geld zurück - zu zwingen.

Also erst gut und fachkundig beraten lassen (wir hier sind alle Laien auf diesem Gebiet). Evtl. hat ja ein Mitschüler aber auch Geschwister die gerade Jura studieren :)
 
Klumpen said:
Damien said:
Das Schiff wurde ja schon bezahlt
Als er das Geld erstmalig zurückverlangte, wurde scheinbar noch überhaupt nichts bezahlt.

Er hat an den "Geldverwalter" bezahlt, alles andere ist erst mal unwichtig. Ein Flugticket kaufe ich ja auch im Reisebüro und zahle bevor die Maschnine losfliegt... ;)

Ansonsten sind mir die Infos hier zu schwamming um vernünftig zu urteilen, daher würde ich auch empfehlen den Vertrag zu prüfen. Irgendeiner muss ja irgendwas haben?
 
WA1972 said:
Wieso wegen sowas eine Anzeige erstatten? Wäre mir das früher passiert, hätte ich dem Typen aufgelauert, ihn am Kragen gepackt und eindringlich darauf hingewiesen, dass er mir schleunigst meine Kohle zurückzugeben hat, da ich eben gar nicht teilnehmen kann an seiner Kack-Party. Wo ist das Problem? Da macht man sich nur lächerlich, wenn man bei solchen Lapalien mit Anzeigen droht. *lol*
So siehts aus. Es geht um eine blöde Abiparty und du wirst die Leute sowieso erst in 10 Jahren auf dem Ehemaligentreffen wiedersehen. Wenn du mal reflektierst und dich in den Organisator aka Schatzmeister versetzt, würdest du auch nichts zurückzahlen bis es ungemütlich wird. ;)
 
WA1972 said:
Wieso wegen sowas eine Anzeige erstatten? Wäre mir das früher passiert, hätte ich dem Typen aufgelauert, ihn am Kragen gepackt und eindringlich darauf hingewiesen, dass er mir schleunigst meine Kohle zurückzugeben hat, da ich eben gar nicht teilnehmen kann an seiner Kack-Party. Wo ist das Problem? Da macht man sich nur lächerlich, wenn man bei solchen Lapalien mit Anzeigen droht. *lol*
Ich würde das höchstwahrscheinlich inzwischen auch so regeln, aber das darf man ja keinem raten.
Gorefield said:
Wenn du mal reflektierst und dich in den Organisator aka Schatzmeister versetzt, würdest du auch nichts zurückzahlen bis es ungemütlich wird. ;)
Damit unterstellst du ihm ziemliche Ehrlosigkeit. oO
 
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