Namensrechte


BeatBoulette

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gab es/ gibt es eigentlich namensprobleme mit denen hier?

http://www.pandora-direkt.de" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.pandorashop.de" onclick="window.open(this.href);return false;

Sega musste damals sogar die Farbe des Dreamcast-Logo ändern wegen einem deutschen Kinderbuchverlag...

hattet/ habt ihr mit sowas auch probleme?
 
Hat irgendeiner der Entwickler nicht mal auch was zum Namen gesagt(ich glaub es war sogar ED), wo es hieß sie hätten den Namen gewählt weil man ihn nicht sichern kann, oder so ähnlich?

Bin mir nicht sicher, meine aber mal sowas gelesen zu haben, schlagt mich also bitte nicht tot falls ich Müll erzähle ;)
 
Richtig, Pandora stammt aus der griechischen Mythologie, daher kann man sich diesen Namen nicht sichern.
Man kann sich aber den Namen in Verbindung mit einem Teilbereich sichern lassen, z.B. dürfte man keinen Schmuck mehr anbieten, der Pandora heißt, um Verwechslungsgefahr vorzubeugen. Es gibt aber keinen Handheld mit Namen Pandora bisher.
 
Daher wird die Pandora vermutlich kein Strippband bekommen, damit man sich den Pandora nicht wie ein Diadem um den Hals hängen kann. Düt Pandora is halt für die Hände gedacht. Notfalls für die Tasche - aber nur kurz...
Ähm: Wie lange brauch eigentlich der Akku um geladen zu werden?
 
EvilDragon said:
Richtig, Pandora stammt aus der griechischen Mythologie, daher kann man sich diesen Namen nicht sichern.

Ja und nein. Ein absoluter Schutz für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ist ohnehin unmöglich, Marken werden immer für bestimmte Waren- und Dienstleistungen eingetragen. Einzig notorisch bekannte Marken wie "Coca-Cola" haben eine so große Wirkung, dass ich sie auch nicht in andere Waren- und Dienstleistungsklassen als "Getränke" eintragen kann. Wobei nur im angelsächsischen Raum relative Schutzhindernisse von Amts wegen geprüft werden, während sich in Deutschland die Coca-Cola Company schon selbst darum kümmern muss, dass meine Marke "Coca-Cola" für Damenhandtaschen wieder aus dem Markenregister kommt. Gegen eine Marke "Pandora" spricht aber prinzipiell keines der sog. absoluten Schutzhindernisse des §8 MarkenG, welches die einzigen Schutzhindernisse sind, die vom DPMA geprüft werden http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__8.html. Es ist vollkommen gleichgültig, ob der Name aus der griechischen Mythologie stammt oder nicht. Wer will, kann ja mal hier http://publikationen.dpma.de/DPMApublikationen/qry_tm_beg.do bei "Wiedergabe der Marke" "Pandora" eintragen und unten auf "Recherche starten" drücken. Es gibt bereits zahlreiche entsprechende Marken.

Man kann sich aber den Namen in Verbindung mit einem Teilbereich sichern lassen, z.B. dürfte man keinen Schmuck mehr anbieten, der Pandora heißt, um Verwechslungsgefahr vorzubeugen.

Die Verwechslungsgefahr setzt immer eine Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen voraus, für die eine Marke eingetragen ist. Zwischen der Marke "Linux" für Software und der Marke "Linux" für Waschmittel besteht keinerlei Verwechslungsgefahr. Zwischen einer Marke "Pandora" für Haushaltsreiniger und einer Marke "Pandora" für "Seife" würde die Verwechslungsgefahr hingegen mit hoher Sicherheit bejaht werden.

Es gibt aber keinen Handheld mit Namen Pandora bisher.

Das ist egal. Es könnte auch jemand nach dem Erscheinen der Pandora eine Marke "Pandora" für "elektronische Geräte" anmelden. Dann gibt es erhebliche Probleme für Euch, wenn Ihr nicht selbst eine Marke angemeldet habt. Ihr werdet nämlich kaum nachweisen können, dass Eure Produktbezeichnung als sog. "uneingetragene Marke" durchgeht (http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__12.html), also deutschlandweit so bekannt ist, dass Ihr aufgrund Eurer älteren uneingetragenen Marke die jüngere vom bösen Markenanmelder löschen könntet. Und dann ist es zappenduster, da keines der weiteren älteren Rechte aus §13 MarkenG gelten würde (http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__13.html) und Ihr eine böswillige Markenanmeldung (§8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG) kaum nachweisen können würdet.
 
Wir hatten selber schonmal wegen einer Fernsehsendung sowas:
Die Nachrichtensendung heißt seit Jahren bei intv teleschau.
Irgendwann hat sich das wer eintragen lassen und uns verklagen - geht aber von vornherein ins Leere, weil nachweisbar ist, dass die teleschau bei intv schon weitaus länger als die registrierte Marke existiert. Auch eine Namensänderung war nicht vonnöten.
Und Deutschlandweit bekannt ist das nicht. Ein paar Presseartikel reichen als Beweis - und da haben wir Heise, diverse Zeitschriften, etc. im Angebot.
Auch die Website ist historisch archiviert.

Im Nachhinein kann uns so etwas nichts antun. Das wäre ja fatal: Da könnte ja jeder nach nicht eingetragenen Produkten recherchieren, die Marke eintragen lassen und Kohle abzocken.

Übrigens kann man schon Begriffe und Namen für alles eintragen lassen: Du kannst gerne probieren ein Waschmittel Wii zu nennen - die Klage ist Dir (zu Recht) sicher.
Eigens entwickelte und erfundene Namen kann man sich sichern. Eigennamen oder Namen und Wörter, die aus dem Allgemeingebrauch stammen, lassen sich nur aufgrund Verwechslungsgefahr für Teilbereiche eintragen.
 
Vorweg: ich bin Patentanwalt und, wenn ich auch nicht auf Markenrecht spezialisiert bin, weiß ich doch, wovon ich rede.

EvilDragon said:
Die Nachrichtensendung heißt seit Jahren bei intv teleschau.
Irgendwann hat sich das wer eintragen lassen und uns verklagen - geht aber von vornherein ins Leere, weil nachweisbar ist, dass die teleschau bei intv schon weitaus länger als die registrierte Marke existiert.

Das ist schlicht falsch. Es wird wohl eher so gelaufen sein, dass "teleschau" für eine Fernsehsendung rein beschreibend ist und somit eines der absoluten Eintragungshindernisse nach §8 MarkenG bestand. Da die Marke offenbar trotzdem eingetragen wurde, wurde sie vermutlich durch einen Löschungsantrag gelöscht.

Und Deutschlandweit bekannt ist das nicht. Ein paar Presseartikel reichen als Beweis - und da haben wir Heise, diverse Zeitschriften, etc. im Angebot.
Auch die Website ist historisch archiviert.

Im Nachhinein kann uns so etwas nichts antun. Das wäre ja fatal: Da könnte ja jeder nach nicht eingetragenen Produkten recherchieren, die Marke eintragen lassen und Kohle abzocken.

Das versuchen auch genügend Leute (mir ist ein Fall bekannt, bei dem das mit einem bekannten Encodingtool gemacht wurde) und es kann auch klappen.
 
grond said:
Vorweg: ich bin Patentanwalt und, wenn ich auch nicht auf Markenrecht spezialisiert bin, weiß ich doch, wovon ich rede.

Das ist gemein :D
Aber immer gut zu wissen :)
EvilDragon said:
Die Nachrichtensendung heißt seit Jahren bei intv teleschau.
Irgendwann hat sich das wer eintragen lassen und uns verklagen - geht aber von vornherein ins Leere, weil nachweisbar ist, dass die teleschau bei intv schon weitaus länger als die registrierte Marke existiert.
Das ist schlicht falsch. Es wird wohl eher so gelaufen sein, dass "teleschau" für eine Fernsehsendung rein beschreibend ist und somit eines der absoluten Eintragungshindernisse nach §8 MarkenG bestand. Da die Marke offenbar trotzdem eingetragen wurde, wurde sie vermutlich durch einen Löschungsantrag gelöscht.

Das weiß ich nicht genau - soweit ich weiß existiert diese sogar noch, da gabs dann wahrscheinlich irgendeine Einigung.
Und Deutschlandweit bekannt ist das nicht. Ein paar Presseartikel reichen als Beweis - und da haben wir Heise, diverse Zeitschriften, etc. im Angebot.
Auch die Website ist historisch archiviert.

Im Nachhinein kann uns so etwas nichts antun. Das wäre ja fatal: Da könnte ja jeder nach nicht eingetragenen Produkten recherchieren, die Marke eintragen lassen und Kohle abzocken.
Das versuchen auch genügend Leute (mir ist ein Fall bekannt, bei dem das mit einem bekannten Encodingtool gemacht wurde) und es kann auch klappen.

Jaaa, Deutschland, wie wir es kennen... ein Abzockerland. Hatte schonmal mit einer Abmahnung im Shop zu tun, wegen einer Kleinigkeit (inkl. 19% Mwst. stand nur im Warenkorb, nicht bei jedem Artikel dabei... ICH hätte sowas dem anderen Händler einfach mitgeteilt, wenn mir das aufgefallen wäre... aber okay, man kann ja mit Geld machen...)

Das heißt: Sinnigerweise am Besten Eintragen, wenn das Produkt gut angelaufen ist?
 
Devaux said:
EvilDragon said:
Übrigens kann man schon Begriffe und Namen für alles eintragen lassen: Du kannst gerne probieren ein Waschmittel Wii zu nennen - die Klage ist Dir (zu Recht) sicher.
Link 1
Link 2
Link 3
Link 4

:)

ich glaube, grond muss noch etwas lernen.

patent- / markenstreitigkeiten entstehen, wenn sich der ursprungs marken "inhaber" sich in seiner unverletzlichkeit (unverwechselbarkeit usw. ) verletzt sieht. folgt man den links von devaux, so sieht man daß das waschmittel "linux" zwar den bekannten namen eines betriebssystem trägt, dennoch aber eine andere ziwelgruppe anspricht. von daher gibt es keine konkurenz im direktem sinne. analog dazu sind die anderen links von devaux zu betrachten

konkurenz gibt es nur, wenn sich 2 oder mehr firmen, den selbigen weg gehen wollen.

konkurenz = mitläufer ;)
 
EvilDragon said:
Aber immer gut zu wissen :)

Ja, an Gratisberatung von dazu berechtigten Personen kommt man sonst nicht so schnell... ;)

Das weiß ich nicht genau - soweit ich weiß existiert diese sogar noch, da gabs dann wahrscheinlich irgendeine Einigung.

Der normale Vorgang wäre folgender, wenn Ihr mit dem Problem zu mir gekommen wäret: ich hätte dem Gegner einen bösen Brief geschrieben und erklärt, dass er sich seine Marke "teleschau" wegen des absoluten Eintragungshindernisses sonstwohin schieben kann (etwas eleganter hätte ich es schon ausgedrückt). Da wegen der unberechtigten Abmahnung der Gegenseite ein Schadenersatzanspruch des Abgemahnten gegen den Abmahner besteht, hätte ich meine Kostennote gleich rangehängt und Frist für deren Begleichung gesetzt. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist eventuell noch einmal erinnert, letztendlich geklagt.

Jaaa, Deutschland, wie wir es kennen... ein Abzockerland. Hatte schonmal mit einer Abmahnung im Shop zu tun, wegen einer Kleinigkeit (inkl. 19% Mwst. stand nur im Warenkorb, nicht bei jedem Artikel dabei... ICH hätte sowas dem anderen Händler einfach mitgeteilt, wenn mir das aufgefallen wäre... aber okay, man kann ja mit Geld machen...)

In der Vergangenheit gab es eine regelrechte Abmahnindustrie wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße (kein Impressum usw.). Auch wenn es für den einzelnen, der bereits Opfer geworden ist, nicht wirklich befriedigend ist, hat man das Problem erkannt und es wird seit Jahren immer mehr eingeschränkt. Und am Ende sind diese "Rechtsanwälte" auch oft genug zum Scheitern verurteilt. Ein prominentes Beispiel dieser Kategorie wird wohl demnächst in den Knast einwandern...

Das heißt: Sinnigerweise am Besten Eintragen, wenn das Produkt gut angelaufen ist?

Das muss man letztlich jedem Gewerbetreibenden raten. Gut angelaufen ist es ja wohl, immerhin habt Ihr einen Haufen Vorbestellungen. Eine Markeneintragung ist billig zu haben (300EUR), das kann man leicht selber machen, einfach mal die Formulare bei dpma.de runterladen. Dieser Link dürfte helfen, dort insbesondere das "Merkblatt": http://dpma.de/marke/anmeldung/index.html.

Die Marke läuft dann auch erst einmal für zehn Jahre, mehr wird man für ein technisches Gerät wohl eh kaum brauchen. Und wenn doch, scheint das Geschäft so gut zu laufen, dass man die Marke auch lässig verlängern kann... ;)

Eine Schnellrecherche ergibt, dass acht lebende Marken, die "Pandora" enthalten, existieren. Davon scheinen bei oberflächlicher Prüfung nur diese eine gewisse Ähnlichkeit bei den Waren und Dienstleitungen aufzuweisen:

http://publikationen.dpma.de/DPMApublikationen/shw_tm_dpi.do?bibdatid=730711&id=303394048

http://publikationen.dpma.de/DPMApublikationen/shw_tm_dpi.do?bibdatid=379122&id=301515042

Das Gute: eine Marke ist aus der Benutzungsschonfrist von fünf Jahren ab Eintragung heraus, die andere wird es am 15. Januar 2009 sein. Das bedeutet, dass dann auch nur noch diejenigen Waren und Dienstleistungen Schutz genießen, für die die Marke auch tatsächlich benutzt wird (korrekter: innerhalb der letzten fünf Jahre benutzt wurde). Die erste Marke ist eine Wort-Bild-Marke, was grundsätzlich schlechter als eine Wortmarke ist (aber wiederum besser als eine reine Bildmarke). Das heißt, man würde bei einer Beurteilung der Verwechslungsfähigkeit erst einmal schauen, was der prägende Bestandteil der Wort-Bild-Marke ist. Das dürfte der Wortbestandteil sein, wobei innerhalb von "pandora SOLUTIONS" wiederum "pandora" eher wahrgenommen würde, weil "SOLUTIONS" ziemlich beschreibend und inhaltsleer ist. Eine Gefahr geht also m.E. am ehesten von dieser Marke (Registernummer 30339404) aus, denn es gibt eine direkte Übereinstimmung bei den Waren ("Computer"). Wenn die tatsächlich aufmucken, müsste man sich entweder mit denen einigen (vielleicht ist das denen ja auch schlicht egal) oder, wenn das scheitert, ggf. versuchen, deren Marke für die verwechslungsfähigen Waren zu löschen, was aber voraussetzt, dass die Marke nicht für "Computer" und dergleichen benutzt wurde. Ein Blick auf http://www.pandora-solutions.de legt jedoch nahe, dass die das eventuell doch tun (siehe http://www.pandora-solutions.de/ind...roller=Services&context=services&locale=de-DE unter "information technology"). Kann aber auch sein, dass die nur einen pompösen Webauftritt mit viel Bullshitbingovokabular haben und in Wahrheit nicht wirklich im Geschäft sind, wer weiß das schon...

Bei Detailfragen kannst Du Dich auch gerne per Email an mich wenden, ich werde hier ja wohl eine Adresse hinterlegt haben... ;)
 
Gamepower said:
ich glaube, grond muss noch etwas lernen.

Besteht das Leben nicht aus Lernen?

patent- / markenstreitigkeiten entstehen, wenn sich der ursprungs marken "inhaber" sich in seiner unverletzlichkeit (unverwechselbarkeit usw. ) verletzt sieht.

Zweifellos.

folgt man den links von devaux, so sieht man daß das waschmittel "linux" zwar den bekannten namen eines betriebssystem trägt, dennoch aber eine andere ziwelgruppe anspricht. von daher gibt es keine konkurenz im direktem sinne. analog dazu sind die anderen links von devaux zu betrachten

Richtig. Und?

konkurenz gibt es nur, wenn sich 2 oder mehr firmen, den selbigen weg gehen wollen.

Ja. Und genau den Fall haben wir, wenn jemand anderes eine Marke "pandora" für "elektronische Geräte" oder dergleichen anmeldet. Genau darum geht es übrigens. Und dann ist es nämlich egal, ob der Markenanmelder das erst später getan hat. Wenn unsere liebe Pandora kein älteres Recht hat (also eine eigene Marke, eine Geschäftsbezeichnung oder ein "sonstiges Recht" gemäß §13 Abs. 2 MarkenG: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__13.html), dann ist sie gekniffen.
 
grond said:
Ja. Und genau den Fall haben wir, wenn jemand anderes eine Marke "pandora" für "elektronische Geräte" oder dergleichen anmeldet. Genau darum geht es übrigens. Und dann ist es nämlich egal, ob der Markenanmelder das erst später getan hat. Wenn unsere liebe Pandora kein älteres Recht hat (also eine eigene Marke, eine Geschäftsbezeichnung oder ein "sonstiges Recht" gemäß §13 Abs. 2 MarkenG: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__13.html), dann ist sie gekniffen.

Naja, mir eigentlich egal wie das Geraet heisst. Notfalls wuerde ich mich auch mit "Dat Ding" (ja, ich war auch gegen _duet_ Pandora) begnuegen.
Denn wie immer zaehlen die inneren Werte ;)
 
Devaux said:
Naja, mir eigentlich egal wie das Geraet heisst.

Ob es aber ED & Co auch egal ist, den Namenszug vor Auslieferung von allen Geräten zu kratzen? Oder aber für einen "Marktverwirrungsschaden" zu zahlen (zur Beruhigung: eher schwierig nachzuweisen)?
 
nunja um für die zukunft gewappnet zu sein, und schon allein um auf der sicheren seite zu sein, sollte man wohl die 300 euro investieren.
wäre schade wenn so ein tolles projekt durch irgendwelche gierhälse die ne chance wittern geschädigt wird. p&|a :oops:
 
Devaux said:
Notfalls wuerde ich mich auch mit "Dat Ding" begnuegen.
Spielen Artikel eigentlich eine Rolle bei Namensrechten?
Ist eine "Schutzmarke" gar keine Polzeiausweis sondern ein eingetragenes Warenzeichen?
Was bedeutet dieses eingekringelte "TR" statt "C" ? - steht auch gerne mal in Klammern.
Warum ist beim (C) meißt eine Zahl dahinter: z.B: (C)1997 aber nicht beim Bla-Bla(TR)?
Und wenn Ihr das auch noch so gut erklären könnt als wären wir bei der Maus, dann gebe ich auch einen aus.
 
Mae said:
Spielen Artikel eigentlich eine Rolle bei Namensrechten?

Kommt auf das Namensrecht an.

Ist eine "Schutzmarke" gar keine Polzeiausweis sondern ein eingetragenes Warenzeichen?

Die genauen Bezeichnungen ändern sich mit der Zeit. Früher hatten wir in Deutschland das "Warenzeichengesetz", da gab es halt nur Warenzeichen. Das wurde nach EU-Harmonisierung durch das "Markengesetz" abgelöst, jetzt haben wir halt Marken. "Schutzmarke" ist altmodisch und ich kenne das Wort eigentlich nur von Coca-Cola-Etiketten... :)

Was bedeutet dieses eingekringelte "TR" statt "C" ? - steht auch gerne mal in Klammern.

Es ist ein eingekringeltes "R" und steht für "registered", also für eine eingetragene Marke. Das kommt, genau wie das eingekringelte "C" aus Amerika. Aufgrund der überragenden Bekanntheit vieler amerikanischer Marken wird das hier aber genauso gemacht. In Amerika ist es notwendig, auf seine Schutzrechte hinzuweisen, um den Schutz zu erhalten. Daher hat man beim Start von Acrobat Reader auch diese riesige Liste von Patenten und bei Liedtexten oder dergleichen den Copyright-Hinweis. In Deutschland werden Urheberrechte nicht eingetragen und müssen auch nicht kenntlich gemacht werden. Insofern ist das eingekringelte "C" in Deutschland vollkommen sinnlos. Genauso wenig gibt es irgendeine Verpflichtung, eine eingetragene Marke als solche zu kennzeichnen. Die Leute sind aber tierisch heiß drauf, weil das irgendwie wichtig aussieht und das Eintragen hat ja auch Geld gekostet. Das [TM] heißt einfach nur "Trademark" und ist quasi dasselbe wie das eingekringelte "R".

Warum ist beim (C) meißt eine Zahl dahinter: z.B: (C)1997 aber nicht beim Bla-Bla(TR)?

Wiederum Amerika: dort musste man früher Urheberrechte eintragen und auch verlängern. Um zu wissen, wann das Urheberrecht eingetragen wurde und bis wann der Schutz läuft, eben die Jahreszahl. Bei Marken wird das nicht gemacht, weil das wohl doof aussähe oben neben dem "Coca-Cola"-Schriftzug, außerdem kann eine Marke unendlich leben, während die eingetragenen Urheberrechte eine Maximallaufzeit haben.

Und wenn Ihr das auch noch so gut erklären könnt als wären wir bei der Maus, dann gebe ich auch einen aus.

An die Maus kommt keiner ran... ;)
 
Darauf, das keiner an die Maus kommt, darauf hab ich doch spekuliert - gebe doch nur ungern einen aus, wenn schon der 20igste im Monat überschritten ist... - derzeit... - hoffe das ändert sich!
Nee: War wirklich gut erklärt, vorallem wo ich doch (TM) und (R) nicht nur in einen Topf geschmissen hab, sondern dann auch noch das rühren im selbigen...

Also was mir jetzt noch auf der Seele brennt: Wie lange gilt ein eingetragenes Urheberrecht?
 
Mae said:
Also was mir jetzt noch auf der Seele brennt: Wie lange gilt ein eingetragenes Urheberrecht?

Da es das nur in den USA gab und auch schon seit einigen Jahren abgeschafft ist, bin ich da überfragt. Ich habe aber Liedtexte aus den 70ern gesehen, wo eine zweite Copyrightangabe für die Verlängerung daneben stand, also in etwa (c) 1972, 1987. Die Differenz zur zweiten Zahl müsste dann wohl die Gültigkeitsdauer des eingetragenen Copyrights sein. Überall sonst in der Welt ist es so, dass das Urheberrecht bei Erschaffung des Werks entsteht und bis 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers besteht. Deswegen gibt es immer dann, wenn ein wichtiger Schriftsteller seit 70 Jahren tot ist, überall billige Sonderauflagen, weil das Werk gerade gemeinfrei geworden ist, es also jeder drucken darf. In den USA hat man die maximalen Schutzdauern übrigens mehrmals verlängert, was als "Walt-Disney-Act" verspottet wurde, weil Mickey Mouse & Co nach den jeweils alten Gesetzen drohten, gemeinfrei zu werden. Inzwischen gilt wohl 90 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, was Walt Disney noch bis 2056 die Geschäftsgrundlage sichert...
 
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